Die jährliche Gashausschau: Eine wichtige Überprüfung für Ihre Sicherheit
Immer wieder taucht in Betriebskostenabrechnungen die Position „Kosten für die jährliche Gashausschau“ auf, was bei Mietern zu Fragen führt. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff und sind diese Kosten gerechtfertigt? Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Gashausschau.
Was ist die jährliche Gashausschau?
Seit etwa 10 Jahren sind Hausbesitzer und Vermieter verpflichtet, regelmäßig die Gasanlagen in ihren Gebäuden zu überprüfen. Diese Verpflichtung wurde durch die „Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008)“ eingeführt. Ab der Hauptabsperrvorrichtung liegt die Verantwortung für die Gasinstallation beim Hausbesitzer. Er ist für die Prüfung und Instandhaltung gemäß den allgemeinen Verkehrssicherheitsbestimmungen verantwortlich. Selbst wenn die Gasanlage teilweise oder vollständig einem Dritten vermietet oder anderweitig zur Nutzung überlassen wird, bleibt der Hauseigentümer letztendlich verantwortlich.
Ist die jährliche Gashausschau verpflichtend?
Die „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI 2008) verlangen seit dem 1. Januar 2009 eine jährliche Überprüfung. Es handelt sich dabei jedoch um eine technische Regel und kein gesetzliches Erfordernis. Es besteht also keine gesetzliche Vorschrift, sondern lediglich eine private technische Empfehlung. Im Falle eines Schadens kann eine gut dokumentierte Gashausschau als Nachweis dienen, dass die erforderliche Prüf- und Sorgfaltspflicht durch die sachgemäße und regelmäßige Überprüfung der Gasinstallation erfüllt wurde.
Wer darf die jährliche Gashausschau durchführen?
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Gashausschau von Dritten durchgeführt wird. Jeder Hausbesitzer kann die jährliche Gashausschau selbst durchführen oder sogar an den Mieter übertragen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen, einschließlich einer genauen Beschreibung der Tätigkeiten und des Ergebnisses sowie der Angabe des Datums. Heizungs- und Sanitärfachbetriebe oder Schornsteinfeger bieten kostenpflichtige Services für die jährliche Sichtkontrolle an. Dabei gewährleisten sie eine gründliche und lückenlose Dokumentation der durchgeführten Gashausschau.
Wichtiger Hinweis: Arbeiten an den Gasinstallationen dürfen weder vom Hausbesitzer noch von den Mietern oder dem Schornsteinfeger durchgeführt werden. Gemäß der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 1. November 2006 dürfen diese Arbeiten ausschließlich von einem vom Versorgungsunternehmen zugelassenen Installationsunternehmen oder vom Gasversorger selbst durchgeführt werden.
Wer trägt die Kosten für die jährliche Gashausschau?
Hausbesitzer, die externe Unternehmen mit der Durchführung der jährlichen Gashausschau beauftragt haben, versuchen in der Regel, die entstandenen Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Laut der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind Vermieter berechtigt, neben den in § 2 Nr. 1-16 BetrKV aufgeführten Betriebskosten auch sogenannte „sonstige Betriebskosten“ gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV auf die Mieter umzulegen. Aus Sicht des VerbraucherService Bayern ist es daher gerechtfertigt, die Kosten für die jährliche Gashausschau als „sonstige Betriebskosten“ auf die Mieter umzulegen. Allerdings muss dies im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt sein. Wenn dies nicht der Fall ist, ist der Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet.
Gerne übernehme ich diese Aufgabe für Sie. Wenn Sie mir die Gashausschau anvertrauen, profitieren Sie von erheblichen Vorteilen. Als zertifizierte Fachkraft nach DVGW-TRGI biete ich nicht nur eine einfache Sichtprüfung an. Mit meinem hochsensiblen und kostspieligen Gasanalysemessgerät erhalte ich präzise Messwerte, die von Versicherungen im Schadensfall anerkannt werden. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Ihre Versicherung bei einer einfachen Sichtprüfung versucht, Ihnen Schadensprozente zuzurechnen. Mit meiner Inspektion erhalten Sie genaue Messwerte zu einem günstigen Preis. Die Kosten für die Gashausschau belaufen sich bei einem Pflegevertrag lediglich auf 30€ pro Jahr, und Sie können Ihre Kopfschmerzen und Sorgen damit loswerden.
Für alle, die es doch selbst dokumentieren wollen. Hier eine kleine Checkliste, die ihre gesetzlichen Verpflichtungen festhält!