Die Bundesregierung hat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt neue Richtlinien für Balkon-Solaranlagen eingeführt. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Solarpakets mit den Stimmen der aktuellen Regierungskoalition beschlossen.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
- Vereinfachte Anmeldung: Die Anmeldung beim Netzbetreiber für Balkon-Solaranlagen entfällt. Stattdessen ist lediglich eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister erforderlich.
- Verwendung alter Stromzähler: Bis zum Austausch durch den Netzbetreiber dürfen alte Stromzähler rückwirkend genutzt werden. Dadurch entfällt das Warten auf die Inbetriebnahme, solange ein alter Ferrariszähler installiert ist. Die Installation eines Smart Meters ist jedoch optional.
- Erhöhte Leistungsgrenzen: Die Leistungsgrenzen für Wechselrichter (800 Watt) und Solarmodule (bis zu 2.000 Watt) wurden angehoben. Somit können bis zu 800 Watt anstatt der vorherigen 600 Watt direkt eingespeist werden.
Diese Erleichterungen gelten unter der Bedingung, dass überschüssige Energie kostenlos ins Netz eingespeist wird. Sollte eine Vergütung für die eingespeiste Energie erhalten werden, sind zusätzliche Auflagen zu beachten, einschließlich der Anmeldung des Balkon-Solaranlage als herkömmliche Photovoltaikanlage.
Offene Punkte:
- Die Regulierung des Schukosteckers liegt noch im Verantwortungsbereich des VDE und der DKE.
- Es wird derzeit an einer Regelung für die 800-Watt-Einspeisung ins Hausnetz gearbeitet, die eine Modulleistung von maximal 960 Watt vorsieht.
- Die Einstufung von Balkon-Solaranlagen als privilegierte Maßnahme steht noch zur Diskussion im Rechtsausschuss des Bundestags und bedarf einer parlamentarischen Entscheidung. Gleichzeitig laufen bereits Gerichtsverfahren zur Klärung der zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen basieren auf den aktuellen Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt und unterliegen möglichen Änderungen.